Prüfung von Leitern und Tritten
Wann werden Leitern und Tritte auf den sicheren Zustand geprüft?
- Vor der 1. Inbetriebnahme
- In regelmäßigen Abständen (n.§3 BetrSichV)
- Nach Abänderungen an Leitern und Tritten
- Nach längeren Zeiträumen der Nichtbenutzung
- Nach Unfällen
- Nach Instandsetzungen
- Nach Naturereignissen
Prüfung durch befähigte Person
Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden.
Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.