Brandschutztüren

Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall für eine bestimmte Zeit zu verhindern. Insbesondere Rettungs- und Fluchtwege müssen passierbar bleiben, um die Evakuierung eines Gebäudes sicherstellen zu können.


Brandschutztüren müssen allzeit selbstschließend sein und dürfen nicht mittels Keilen oder Ähnlichem offen gehalten werden.



Kontakt






Brandschutztüren werden wie folgt eingeteilt:


Feuerwiderstandsklasse:

Feuerwiderstand in Minuten:

T30

bis 30

T60

bis 60

T90

bis 90

T120

bis 120


Rauchschutztüren

Bei einem Brand entsteht neben dem Feuer auch gefährlicher Brandrauch. Durch spezielle Dichtungen zu allen Seiten verhindern Rauchschutztüren die Ausbreitung von Rauch.


Werden diese durch Feststellanlagen offengehalten, müssen diese im Brandfall den Rauch erkennen und die Türen schließen.


Die Wartung/ Prüfung an Brandschutztüren (Feuerschutztüren) sowie Rauchschutztüren umfasst folgende Leistung.






Sichtprüfung

Kontrolle der Kennzeichnung / Beschriftung

 

Überprüfen auf augenscheinliche Beschädigungen
und Defekte an der Tür

 

Kontrolle auf Verschmutzung

 

Kontrolle der Spaltmaße zwischen Tür und Zarge

 

 

Schließkontrolle

 Kontrolle des Türschließers/ Federband


 Kontrolle der Schließgeschwindigkeit


 Kontrolle der Dichtungen


 Kontrolle der Schließfolgeregelung bei zweiflügeligen Brandschutztüren


Reinigung

 Reinigen und Fetten der beweglichen Bauteile und Schließkomponenten


✔ Anbringen einer Prüfplakette


✔ Erstellung eines Prüfprotokolls



 
 
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