Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall für eine bestimmte Zeit zu verhindern. Insbesondere Rettungs- und Fluchtwege müssen passierbar bleiben, um die Evakuierung eines Gebäudes sicherstellen zu können.
Brandschutztüren müssen allzeit selbstschließend sein und dürfen nicht mittels Keilen oder Ähnlichem offen gehalten werden.
Feuerwiderstandsklasse: | Feuerwiderstand in Minuten: |
T30 | bis 30 |
T60 | bis 60 |
T90 | bis 90 |
T120 | bis 120 |
Bei einem Brand entsteht neben dem Feuer auch gefährlicher Brandrauch. Durch spezielle Dichtungen zu allen Seiten verhindern Rauchschutztüren die Ausbreitung von Rauch.
Werden diese durch Feststellanlagen offengehalten, müssen diese im Brandfall den Rauch erkennen und die Türen schließen.
Die Wartung/ Prüfung an Brandschutztüren (Feuerschutztüren) sowie Rauchschutztüren umfasst folgende Leistung.
✔ Kontrolle des Türschließers/ Federband
✔ Kontrolle der Schließgeschwindigkeit
✔ Kontrolle der Dichtungen
✔ Kontrolle der Schließfolgeregelung bei zweiflügeligen Brandschutztüren
✔ Reinigen und Fetten der beweglichen Bauteile und Schließkomponenten
✔ Anbringen einer Prüfplakette
✔ Erstellung eines Prüfprotokolls