Feuer- und Rauchschutztüren gehören zu den unverzichtbaren Brandschutzeinrichtungen in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden Im Brandfall verhindern sie die rasche Ausbreitung eines Feuers. Somit ist der Schutz von Menschenleben die wichtigste Aufgabe dieser Brandschutzeinrichtungen.
Um im Notfall eine störungsfreie Funktion gewährleisten zu können, müssen Brandschutzeinrichtungen regelmäßig nach §4 (3) ArbStättV überprüft werden. Für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber verantwortlich.
Rauch- und Feuerschutztüren inkl. der Feststelleinrichtungen müssen mindestens einmal pro Jahr einer fachgerechten Wartung und Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden, um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren.
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfung ist aufzuzeichnen und beim Betreiber aufzubewahren. Brandschutzeinrichtungen sind mit einer Prüfplakette zu versehen.