Automatische Drehflügeltüren und kraftbetätigte Tore finden sich mittlerweile in vielen öffentlichen Gebäuden. Betreiber von kraftbetätigten Türen und Toren müssen sicherheitstechnische Prüfungen gleich mehrmals von einem Sachkundigen durchführen lassen. Vor der ersten Inbetriebnahme muss die sachkundige Person eine verpflichtende Prüfung durchführen.
Weitere Pflichtprüfung sind mindestens einmal jährlich bzw. nach Bedarf notwendig. Rechtliche Grundlagen bilden die DIN EN 16005, DIN 18650 und ASR A1.7. Die aufgezeichneten Ergebnisse der Prüfungen sind in der jeweiligen Arbeitsstätte aufzubewahren.
Vor Ort kann die durchgeführte Kontrolle durch eine angebrachte Prüfplakette bzw. eine Grundplakette gekennzeichnet werden. Durch regelmäßige Prüfungen, sichern Sie sich die vom Hersteller zugestandene Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen.
Beachten Sie dabei die unterschiedlichen Herstellervorgaben! Durch die Prüfungen kann man die Lebensdauer der Türen und Tore verlängern, da verschlissene Teile rechtzeitig ausgetauscht werden können - Betriebsausfälle werden vermieden. Türen die für Rettungs- und Fluchtwege genutzt werden, sind zweimal jährlich zu prüfen und zu warten!