Maschinenprüfung

Die Durchführung der Maschinenprüfung ist durch die Vorschriften des Verbands deutscher Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik insbesondere DIN VDE 0105-100 sowie DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) geregelt. Dies betrifft beispielsweise Produktionsstraßen, CNC-Fräs-Maschinen, Drehbänke oder Standbohrmaschinen.



Ihr Mehrwert

> Optimaler Arbeitsschutz im elektrotechnischen Bereich


Vermeidung von Unfällen


> Reduzierung von Ausfallzeiten


Wann ist eine Maschinenprüfung nach DGUV V3 verpflichtend?


 1. Vor der Inbetriebnahme der Maschine

Wird die Maschine erstmals in Betrieb genommen, muss immer eine Prüfung erfolgen. Oftmals wird die Prüfung direkt vom Hersteller übernommen, der danach ein Erstprotokoll über die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Maschine ausstellt.


2. Nach einer Änderung oder einer Instandsetzung

Werden  Änderungen an der Maschine vorgenommen oder nimmt sie nach einer Instandsetzung erneut den Betrieb auf, ist eine VDE-0113-Maschinenprüfung verpflichtend.


3. Regelmäßige professionelle Wiederholungsprüfungen

Nach bestandener DGUV V3 Prüfung wird die Maschine mit einer Prüfplakette versehen. Die Abstände der Wiederholungsprüfungen ergeben sich aus dem Gefährdungsgrad der Maschine sowie weiteren Faktoren wie zum Beispiel dem Standort, der Umgebungstemperatur oder der Häufigkeit des Einsatzes.

 
 
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