Die DGUV ist eine Verordnung im Bereich der Unfallversicherung, die sich mit der Überprüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen und Maschinen befasst, die unter Spannung stehen. Ihr Hauptziel besteht darin, sicherzustellen, dass diese Geräte zuverlässig funktionieren und Unfälle sowie Verletzungen des Bedienungspersonals verhindert werden.
Maschinenprüfung
Die Prüfung elektrischer Maschinen nach DIN VDE 0113-1 (EN 60204-1) muss regelmäßig von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden, die nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) dazu befähigt ist. Dies wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben und ist Bestandteil der DGUV Vorschrift 3
Ortsfeste Prüfung
Die Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 erfolgt auf verschiedenen Wegen. So werden alle elektrischen Anlagen zum Beispiel durch eine umfangreiche Besichtigung überprüft.
Darüber hinaus kann die Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 durch Erproben der Anlagen und Geräte erfolgen.