Automatische Drehflügeltüren und kraftbetätigte Tore finden sich mittlerweile in vielen öffentlichen Gebäuden. Betreiber von kraftbetätigten Türen und Toren müssen sicherheitstechnische Prüfungen gleich mehrmals von einem Sachkundigen durchführen lassen.
Feuer- und Rauchschutztüren gehören zu den unverzichtbaren Brandschutzeinrichtungen in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden Im Brandfall verhindern sie die rasche Ausbreitung eines Feuers. Somit ist der Schutz von Menschenleben die wichtigste Aufgabe dieser Brandschutzeinrichtungen.
Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden.
Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel ist nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit Pflicht für jeden Unternehmer. Um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren ist eine Prüfung der elektrischen Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung zwingend notwendig.