Unsere Leistungen 

 

Prüfung von Brandschutztüren

Brandschutztüren sind sicherheitsrelevante Bauteile, die im Ernstfall Leben retten und Sachwerte schützen. Ihre regelmäßige Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und entscheidend für die Funktion im Brandfall.






 


Prüfung von kraftbetätigten Tore

Tore im gewerblichen Bereich müssen nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 -kraftbetätigte Türen und Toren vor der ersten Inbetriebnahme von fachkundigen Personen geprüft werden.










Prüfung von Leitern & Tritten


Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebs­sicherheits­verordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden.






Warum wir?

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