Unsere Leistungen
Prüfung von Brandschutztüren
Brandschutztüren sind sicherheitsrelevante Bauteile, die im Ernstfall Leben retten und Sachwerte schützen. Ihre regelmäßige Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und entscheidend für die Funktion im Brandfall.
Tore im gewerblichen Bereich müssen nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 -kraftbetätigte Türen und Toren vor der ersten Inbetriebnahme von fachkundigen Personen geprüft werden.
Prüfung von Leitern & Tritten
Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden.
Warum wir?
Ich bin Ihr direkter Ansprechpartner
✔ Transparent & fair
Klare Abläufe, nachvollziehbare Dokumentation