Ortsveränderliche Prüfung
Die Prüfung elektrischer Geräte erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik gemäß den VDE Normen DIN VDE 701-702.
- Inventarisierung der Betriebsmittel
- Individuelle Prüftermine gemäß Prüffristen
- Rechtssichere Dokumentation
Prüfung von kraftbetätigten Türen & Tore
Tore und Türen im gewerblichen Bereich müssen nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 -kraftbetätigte Türen und Toren vor der ersten Inbetriebnahme von fachkundigen Personen geprüft werden.
Ortsfeste Prüfung
Die Prüfungen Ihrer ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100, sichern Ihnen das optimale Maß an Arbeitsschutz im elektrotechnischen Bereich.
Maschinenprüfung
Die Prüfung elektrischer Maschinen nach DIN VDE 0113-1 muss regelmäßig von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Dies betrifft beispielsweise Produktionsstraßen, CNC-Fräs-Maschinen, Drehbänke oder Standbohrmaschinen.
Prüfung von Leitern & Tritten
Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden.